AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen


1. Vertragsabschluss

Für sämtliche Lieferungen der CSTO Boutique GmbH gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen für Verkauf und Lieferung. Jegliche Änderungen oder zusätzlichen Abmachungen verlangen die schriftliche Bestätigung des Verkäufers um wirksam zu werden und gelten nur für die entsprechende, einzelne Transaktion. Der Verkäufer lehnt hiermit jegliche abweichenden Kaufbedingungen durch den Käufer ab; Sie sind auch nicht bindend für den Verkäufer, selbst wenn der Verkäufer diese nicht nach Vertragsabschluss ablehnt. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung gilt nicht als gleichzeitige Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Die Bedingungen des Verkäufers gelten spätestens dann als angenommen, wenn die Waren angenommen werden.

2. Preise

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Verkaufspreise erhoben, die am Tag der Lieferung gelten. Jegliche Transportkosten oder Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt. Jegliche zugestandenen Preisnachlässe oder Rabatte gelten nur für diese Lieferung und nicht für Nachfolgeaufträge, auch dann, wenn der Verkäufer keine Einwände gegen Preisnachlässe seitens des Käufers im Falle möglicher Nachfolgeaufträge oder Lieferungen hat. Sofern nicht anders vereinbart sind Angebote des Verkäufers nicht kostenfrei, sollten diese Angebote auf die Nachfrage des Käufers hin erstellt worden sein und keine Bestellung aus der Anfrage hervorgehen.

3. Bestellungen

Sofern nicht anders vereinbart, müssen Bestellungen des Käufers oder Zusätze zu solchen Bestellungen vom Käufer in schriftlicher Form abgegeben werden. Der Käufer ist an die Bestellungen gebunden und kann diese nicht zurücknehmen.

4. Zahlungsbedingungen und Steuern

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Käufer die Rechnungen des Verkäufers vor der Lieferung zu begleichen. Der Käufer und der Verkäufer kaufen und verkaufen die Waren in Übereinstimmung mit bestehendem nationalem und internationalem Steuerrecht. Der Käufer unternimmt alles, um dem Verkäufer sämtlicheSchadensanforderungen die aus Unzulässigkeit mit diesen Bestimmungen rühren, zu ersetzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht.

5. Liefertermin und Abnahmedatum

Im Regelfall sind die Einzelheiten bezüglich der Liefertermine für den Verkäufer nicht bindend. Der Verkäufer ist nicht für jegliche durch den Lieferanten des Verkäufers verursachten Verzögerungen verantwortlich. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung unterliegt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung seiner Zulieferer, außer wenn die mangelhafte oder unpünktliche Lieferung seiner Zulieferer die Schuld des Verkäufers ist. Jegliche Ansprüche des Käufers auf Entschädigung wegen später Leistungen sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung zu übernehmen.

Sollte die Annahme spät erfolgen, ist der Käufer verpflichtet, Lagerkosten zu zahlen, ohne dass sich andere Rechte des Verkäufers dadurch ändern. Sollten Teillieferungen möglich sein, so kann der Verkäufer auch nach Belieben Teillieferungen erbringen. Jede Teillieferung gilt als separate Transaktion und kann vom Verkäufer einzeln berechnet werden. Lieferpflichten und Lieferzeiten werden ausgesetzt, sollte der Käufer in Zahlungsverzug kommen oder sollten sonstige Versäumnisse auftreten, die für die Erfüllung der Bestellung notwendig sind. Jede Änderung einer Bestellung führt zu einer Änderung der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist. Sollte der Verkauf On Hold sein, gilt Folgendes: Nach Eingang der vollen Zahlung schickt der Verkäufer dem Käufer und dem Spediteur/Transporteur eine Freigabebestätigung. Der Käufer unterzeichnet die Freigabebestätigung und stimmt damit der Warensendung entsprechend des Prüfberichts zu. Der Spediteur/Transporteur kann die Waren nur freigeben, nachdem der Käufer die von sowohl Verkäufer als auch Käufer unterzeichnete Freigabebestätigung vorzeigt. Eine Eigentumsübertragung findet erst statt, nachdem der Spediteur/Transporteur die Lieferung durch Unterzeichnen der Freigabebestätigung bestätigt hat und nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Der Käufer muss die Waren nach Freigabe durch den Spediteur/Transporteur übernehmen. Eine partielle Freigabe ist nicht gestattet.

6. Versand

Sollten keine bestimmten Anforderungen bezüglich des Versands in der Bestellung festgelegt worden sein, so wird der Transport nach bestem Gewissen des Verkäufers durchgeführt, jedoch nicht mit den kostengünstigsten Transportmitteln. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers, einschließlich im Falle von im Voraus bezahlten Lieferungen. Die Kosten des Verpackungsmaterials sind in den Verkaufskosten enthalten und das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Waren, die direkt an dritte Parteien geschickt werden, gelten nach dem Versand als im Rahmen dieser Bedingungen und Konditionen ausgeliefert und bezüglich ihrer äußeren und inneren Eigenschaften als angenommen.

7. Der Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis dessen gesamte Forderung vollständig beglichen ist. Die gesamte Forderung inkludiert sowohl seine Forderung an die Lieferung der Waren und der anderer Waren oder anderer rechtlichen Ansprüche mit ein. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, nachdem alle Forderungen des Verkäufers vom Käufer beglichen wurden. Dies gilt auch für einen zu Lasten des Käufers sich ergebenden Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis. Sollte der Käufer in Zahlungsverzug sein, ist der Verkäufer jederzeit dazu berechtigt, die Waren zurückzufordern, auch ohne den Vertrag zu kündigen. Sämtliche rechtlichen Schritte, die den Kaufpreis oder Teile dessen betreffen haben keine Auswirkung auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, kann dieser auch den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so wird der Käufer nur für die an den Verkäufer zurückgegebenen Waren in Höhe des üblichen Marktpreis der Waren zum Zeitpunkt der Rückgabe belangt, abzüglich jeglicher Bearbeitungskosten oder Transportkosten des Verkäufers oder anderen Nachteilen, die durch die Kündigung des Vertrags entstehen, einschließlich verloren gegangener Profite. Solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, kann der Käufer die Waren nur mit der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers zurückgeben. Sollte der Käufer die Waren des Verkäufers zurückgeben, so erhält der Verkäufer auch sämtliche Ansprüche und Forderungen zurück, die der Käufer durch die Waren erhalten hat. Sollten die Waren vermischt oder verarbeitet worden sein, so liegen sämtliche Miteigentümerrechte beim Verkäufer statt beim Käufer.

8. Keine Übertragung von Rechtsansprüchen

Die Übertragung von Rechtsansprüchen im Rahmen des Liefervertrags an dritte Parteien ist ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.

9. Eingeschränkte Garantie

Der Käufer muss die Waren sofort nach Annahme oder Ankunft am Lieferort im Beisein des Spediteurs oder Transporteurs überprüfen, um dem Verkäufer sofort schriftlich mitteilen zu können, wenn Waren beschädigt sind. Sollte dies nicht geschehen, gelten die Waren als frei von Mängeln, außer es handelt sich um versteckte Mängel. Sollte der Käufer auf einen versteckten Mangel aufmerksam werden, so hat er den Verkäufer sofort schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

10. Freistellung von abgeschlossenen Verträgen

Alle Vorkommnisse höherer Gewalt und deren Folgen entheben den Verkäufer von seinen Lieferpflichten. Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Käufers gibt dem Verkäufer das Recht, den Kauf zu stornieren oder Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall ist der Käufer für Ausgaben des Verkäufers haftbar, die mit der Bestellung zu tun haben. Schadensersatzansprüche des Käufers sind davon ausgeschlossen.

11. Eigentumsrechte

Der Käufer ist verantwortlich dafür, keine Eigentumsrechte Dritter mit den Waren zu verletzen und ist verpflichtet dem Verkäufer jegliche Schadensersatzansprüche zu erstatten, die im Zusammenhang mit solchen Eigentumsrechten gegen diesen verlangt werden könnten

12. Datenschutz

Sollte der Verkäufer im Laufe der Bestellung/Lieferung personenbezogene Daten des Käufers bzw. seiner Ansprechpersonen verarbeiten, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer bzw. seiner Ansprechpersonen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die Vertragserfüllung, die Abwicklung von Serviceleistungen sowie zur Zusendung produktspezifischer Informationen, Beratung, Zusendung von Fragebögen sowie für statistische Auswertungen zu speichern und zu verarbeiten und der Käufer stimmt dieser Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu. Weiters bestätigt der Käufer in diesem Zusammenhang, die vom Verkäufer offengelegte Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimmt dieser ausdrücklich zu.

13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gelten die Gesetze der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UNCITRAL-Kaufrechts von 1980 sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Die zulässige Gerichtsbarkeit für sämtliche Streitigkeiten dieses Vertragsverhältnisses ist das zuständige Gericht in Wien.

 

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